Statuten
International Intralogistics and Forklift Truck of the Year


Präambel

Der IFOY AWARD (International  Intralogistics and Forklift Truck of the Year Award) ist eine unabhängige Organisation.
Sie verfolgt den Zweck, die besten Intralogistikprodukte und -lösungen des Jahres auszuzeichnen und darüber hinaus Aktivitäten zu entwickeln, um technische und strategische Bestleistungen in der Intralogistik zu bewerten und Innovationen anzustoßen.

Die IFOY Organisation hat sich zum Ziel gesetzt, den IFOY AWARD als maßgeblichen Preis für herausragende Leistung zu etablieren, getragen von einer internationalen Fachjury aus namhaften Fachjournalisten und als Vertreter der Logistik-Leitmedien in den jeweiligen Märkten. Die IFOY Organisation bewertet nach transparenten Kriterien, unabhängig und auf der Basis fachlicher Expertise.

Der IFOY AWARD dokumentiert die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Intralogistikbranche und will zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Imageverbesserung der gesamten Branche in der Öffentlichkeit beitragen. Aus diesem Grund stellen die Nominierung und Wahl zum IFOY höchste Anforderungen an Sicherheit, Technik, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Design und Ergonomie der Geräte und Lösungen.

IFOY ist eine eingetragene Marke.

1. Gremien

1.1. Träger

Träger des IFOY ist der Fachverband Fördertechnik und Intralogistik im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA e.V.).
Der Träger hat kein Mitspracherecht bei der Wahl und dem operativen Geschäft.
In strategischen Fragen und bei Richtungsentscheidungen muss die Meinung des Trägers gehört und nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Dazu gehören:

  • Änderung der Kategorien/Einführung neuer Kategorien
  • Gravierende Änderungen des Wahlmodus oder der Bewertungskriterien
  • Neue Vorhaben und Konzepte, die weitreichende Auswirkungen auf den IFOY haben
  • Aufnahme neuer Jury-Mitglieder
  • Änderung der Statuten

Der Träger ist gehalten, zeitnah zu reagieren/zu entscheiden, spätestens jedoch 20 Werktage nach einer Anfrage.
Der Träger wird vorab über die Gewinner informiert.

1.2. Jury

Die Jury setzt sich aus internationalen Fachjournalisten zusammen. Sie wählen jährlich den  IFOY und repräsentieren die Organisation in der Öffentlichkeit. Jedes Jury-Mitglied trägt den IFOY ideell, unterstützt und fördert die Ziele der IFOY Organisation und begleitet alle Aktivitäten im Rahmen der redaktionellen Möglichkeiten und unter Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit. Die Mitglieder der Jury sind angehalten, den Award würdig zu vertreten. Die Mitglieder der Jury sind darüber hinaus angehalten, die Wahlphasen redaktionell zu begleiten und nach der offiziellen Bekanntgabe des Gewinners eine angemessene Berichterstattung sowie einen Kommentar über den Gewinner zu verfassen.

Zu den Aufgaben der Jury gehört:

  • Nominierung und Wahl der IFOY
  • Vertretung des IFOY AWARD in der Öffentlichkeit
  • Erzeugung von Öffentlichkeit
  • Weiterentwicklung des IFOY AWARD 
  • Vorschlag neuer Jury-Mitglieder beziehungsweise Wiederbesetzung von Jurysitzen nach dem Ausscheiden von Mitgliedern
1.2.1. Jury-Mitgliedschaft und Berufung

Die Mitglieder der Jury sollen die führenden Medien der internationalen Logistikpresse bilden. Die Anzahl der Jurymitglieder in jedem Land orientiert sich an der Bedeutung des Intralogistikmarktes. Ein Verlag kann nur mit einer Person/Stimme in jedem Land in der Jury vertreten sein.

Die Mitglieder der Jury müssen unabhängig sein und dürfen in keiner direkten unmittelbaren wirtschaftlichen Abhängigkeit zu einem Hersteller oder Händler stehen. Die Mitgliedschaft ist an eine journalistische Tätigkeit in der Logistik geknüpft und den jeweils anerkanntesten und marktführenden Publikationen beziehungsweise Journalisten vorbehalten.

Jury, Fachbeirat und Träger können neue Jury-Mitglieder vorschlagen. Ebenso können sich Verlage um eine Mitgliedschaft bewerben. Die Bewerbung ist formlos per E-Mail an die Geschäftsstelle der IFOY Organisation  zu richten.

Über die Aufnahme neuer Jury-Mitglieder entscheidet die Jury mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Jury ist gehalten, das Gremium weiterzuentwickeln, freie Juryplätze schnellstmöglich zu besetzen und bei der Wiederbesetzung höchste Maßstäbe anzulegen.

Der Träger hat ein Vetorecht bei der Berufung neuer Jury-Mitglieder.

Die Gründungsmitglieder der Jury werden berufen und von der/dem Geschäftsführenden Jury-Vorsitzenden formell eingeladen.

1.2.2. Vertretungsregel

Jedes Mitglied der Jury hat das Recht, eine(n) Stellvertreter/in innerhalb der Redaktion zu benennen, der ihn/sie bei allen Rechten und Pflichten vertritt und unterstützt. Bei dem/der Stellvertreter(in) muss es sich um einen Redakteur oder Journalisten handeln.
Der/die Stellvertreter/in übt das Stimmrecht aus.

Der/die Stellvertreter/in wird für die Dauer einer Wahlperiode bestimmt. Er/sie muss jährlich neu benannt und dem/der Geschäftsführenden Jury-Vorsitzenden angezeigt werden. Lässt sich ein Mitglied der Jury bei offiziellen IFOY Anlässen vertreten, muss der/die Vertreter/in mit angemessenem Vorlauf dem/der Geschäftsführenden Jury-Vorsitzenden angezeigt werden.

1.2.3. Externe Berater

Jedes Mitglied der Jury hat das Recht, eine Gruppe von Spezialisten und Beratern zusammenzustellen, die ihn/sie bei der Wahl berät. Diese Personen dürfen nicht in direkter Abhängigkeit zu einem Hersteller oder Händler stehen und müssen dem Geschäftsführenden Jury-Vorsitzenden mit angemessenem Vorlauf angezeigt werden. Im Zweifel entscheidet der/die Geschäftsführende Jury-Vorsitzende über die Zulassung von Beratern.

Die Berater verpflichten sich zur Geheimhaltung, haben kein Stimmrecht und können nicht an den Sitzungen der Jury teilnehmen. Die Berater werden nicht vorab über die Gewinner informiert.

1.2.4. Ehrenmitgliedschaft

Die Jury kann ehemaligen Jury-Mitgliedern und Personen, die sich um den IFOY verdient gemacht haben, eine lebenslange Ehrenmitgliedschaft in der Jury zusprechen. Der Titel „Ehrenmitglied der IFOY Jury“ ist nicht mit einem Stimmrecht oder der Teilnahme an Jury-Sitzungen verbunden.
Es genügt die einfache Mehrheit für die Wahl zum Ehrenmitglied.

1.2.5. Geschäftsführende/r Jury-Vorsitzende/r

Der/die Geschäftsführende Jury-Vorsitzende ist ein ordentliches Mitglied der Jury.
Darüber hinaus steuert er/sie alle Aktivitäten und Geschäfte der IFOY Organisation. Er/sie fungiert als Bindeglied zwischen Jury und Fachbeirat sowie als Ansprechpartner für Kooperationspartner.

Der/die Geschäftsführende Jury-Vorsitzende hat ein Stimmrecht und ist auf Dauer ernannt.

Zu den Pflichten der/des Geschäftsführenden Jury-Vorsitzenden gehören alle organisatorischen und repräsentativen Aufgaben sowie Kommunikationsaufgaben der IFOY Organisation. Dazu zählen:

  • der operative Betrieb und Steuerung aller Aktivitäten der IFOY Organisation
  • die operative Durchführung der Wahl und aller damit verbundenen Kommunikations- und Organisationsaufgaben
  • die Leitung von Jury-Sitzungen
  • Ansprechpartner für Kooperationspartner
  • der Betrieb der Website
  • die Steuerung der internen und externen Kommunikation (Information der Gremien, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
  • die Formulierung der offiziellen Begründung über die Gewinner
  • die formelle Einladung neuer Jury-Mitglieder
  • Überwachung der Statuten
  • die Verwaltung des Budgets
  • Weiterentwicklung des IFOY AWARD 
1.2.6. Dauer der Jury-Mitgliedschaft und Ausschluss

Die Jury-Mitgliedschaft eines Jurors/Verlages ist unbegrenzt an die Funktion des Jury-Mitglieds gebunden. Sie erlischt automatisch mit dem Ausscheiden aus der beruflichen Funktion. Der Jury-Sitz wird neu vergeben.

Ein außerordentlicher Ausschluss eines Jury-Mitglieds ist nur auf besonderen Antrag (Schriftform an die/den Geschäftsführenden Jury-Vorsitzende(n) möglich. Das Verfahren orientiert sich an 6.1. Jury-Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn das Jury-Mitglied

  • das Wahlrecht vernachlässigt oder mehrmals nicht wahrnimmt
  • die Geheimhaltungsregel missachtet
  • seine Pflichten vernachlässigt und die Ziele des IFOY nicht mehr mitträgt
  • die Statuten des IFOY missachtet
  • gegen den Code of Conduct verstößt

1.3. Fachbeirat

Der Fachbeirat hat die Aufgabe, die IFOY Organisation fachlich und inhaltlich zu beraten. Seine Mitglieder repräsentieren die internationalen Hersteller, Verbände und Organisationen.

Neue Mitglieder beruft der Fachbeirat nach eigenem Ermessen.

Der Fachbeirat hat kein Mitspracherecht bei der Wahl und dem operativen Geschäft. Seine fachliche Expertise und Meinung ist jedoch ausdrücklich erwünscht und kann vom Geschäftsführenden Jury-Vorsitzenden im Namen der Jury angefragt werden.

Der Fachbeirat wird nicht vorab über die Gewinner des IFOY informiert.

1.3.1. Ständiges Mitglied der Jury "Elder Statesman"

Der Fachbeirat hat das Recht, ein Ständiges Mitglied in die Jury zu entsenden.
Diese Person darf in keiner direkten Abhängigkeit zu einem Hersteller oder Händler stehen. Er/sie hat Einsicht in alle Wahlunterlagen der Jury, das Recht, an allen Jury-Sitzungen teilzunehmen und kann in technischen Fragen beratend konsultiert werden.
Das Ständige Mitglied hat kein Stimmrecht.
Das Ständige Mitglied wird vorab über die Gewinner informiert.
Das Ständige Mitglied unterliegt den Geheimhaltungsauflagen der Jury

 

2. Wahlverfahren

2.1. Bewerbung

Hersteller und Intralogistikanbieter können sich mit einem oder mehreren Fahrzeugen/Konzepten für den IFOY AWARD bewerben.
Für jedes eingereichte Fahrzeug ist ein Standardformular (www.IFOY.org) auszufüllen, eine Bearbeitungsgebühr an die IFOY Organisation zu zahlen und auf eigene Kosten ein Testgerät zur Verfügung zu stellen.
Bewerbung und Nominierung zum IFOY sind an Voraussetzungen geknüpft. Diese sind:

  • Bei den Fahrzeugen muss es sich um eine Neuentwicklung handeln oder das Fahrzeug muss signifikante technische Verbesserungen gegenüber den Vorgängermodellen aufweisen.
  • Weiterentwicklungen und Sondermodelle mit signifikanten Neuerungen sind zugelassen.
  • Zum Zeitpunkt der Preisverleihung muss das Fahrzeug produziert werden und bestellbar sein.
  • Die aktuellen Bewerbungsformalitäten publiziert die Geschäftsstelle. Im Zweifel entscheidet der/die Geschäftsführende Jury-Vorsitzende über die Zulassung einer Bewerbung.
  • Eine Studie, ein Prototyp, eine Blaupause oder ein geringfügiges optisches Facelift genügen nicht. Die eingereichten Systemlösungen müssen umgesetzt sein.

2.2. Kategorien

Der IFOY AWARD wird in bis zu 13 Kategorien vergeben. Die aktuelle Kategorienliste wird jährlich veröffentlicht. Die Kategorien dienen zur Orientierung für Bewerber. Sie sollen einen Überblick über die ganze Bereite intralogistischer Produkte und Lösungen geben. Über die endgültige Bezeichnung der jährlichen Kategorien sowie die finale Eingruppierung von Bewerbern entscheidet die Jury auf Vorschlag der IFOY Organisation sowie der Tester.

2.3. Bewertungskriterien

2.3.1. Counter Balanced Trucks und Warehouse Trucks

Die Jury bewertet die Fahrzeuge nach folgenden Kriterien:
•    Innovation/Technik
•    Design/Ergonomie/Handling
•    Sicherheit
•    Wirtschaftlichkeit
•    Nachhaltigkeit/Umwelt

2.3.3. Automated Guided Vehicles (AGV)

Die Jury bewertet die Fahrzeuge Bewertet wird die Innovation der Automatisierungstechnologie im Kontext mit den Anwendungsmöglichkeiten.

2.3.3. Intralogistics Solutions

Die Jury bewertet die eingereichten Lösungen nach folgenden Kriterien:
•    Neuheitswert/Innovation
•    Kundennutzen
•    Nachhaltigkeit
•    Marktfähigkeit der Lösung

2.4. Wahlmodus

Die Wahl zum IFOY findet einmal jährlich statt. Gewählt wird internetbasiert in einem geschlossenen Wahlbereich, der ausschließlich den Juroren sowie dem Ständigen Mitglied aus dem Fachbeirat zugänglich ist. Die IFOY Organisation stellt den Juroren Exposés zu den zugelassenen Bewerberfahrzeugen/-konzepten  zur Verfügung. 
Der Wahlmodus ist zweistufig.

  1. Nominierung
  2. Wahl
2.4.1. Nominierung

Die Jury nominiert im 1. Wahlgang aus allen eingegangenen Bewerbungen in jeder Kategorie jährlich in der Regel bis zu fünf Fahrzeuge/Konzepte, die der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Für nominierte Fahrzeuge wird ein Startgeld fällig. Die Höhe des Startgeldes kann der aktuellen Preisliste auf der Website der IFOY Organisation entnommen werden.

2.4.2. Wahl

Die Jury bewertet alle nominierten Fahrzeuge auf Basis ihrer fachlichen Expertise und Kenntnis des Marktes. Eine wesentliche Entscheidungsbasis sind die Ergebnisse des IFOY Tests. Zusätzlich können Erfahrungen aus der Praxis oder die Expertise eines Beratergremiums in das Votum einfließen.
Die Jury wählt fristgerecht aus der Gruppe der Nominierten den Gewinner des IFOY in jeder Kategorie. Die Wertung wird per Internet auf einem Wertungsformular vorgenommen, zu dem ausschließlich die Mitglieder der Jury Zugang erhalten.

Das Ergebnis der Wahl wird den Jury-Mitgliedern rechtzeitig vor der offiziellen Verleihung mitgeteilt.

 

3. Geheimhaltung

Jedes Jury-Mitglied sowie das Ständige Mitglied des Fachbeirates in der Jury verpflichten sich zur Geheimhaltung über alle die Wahl betreffenden Angelegenheiten.
Die Mitglieder der Jury verpflichten sich, die ihnen zugänglichen Unterlagen und Internetzugänge nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Jury-Mitglieder, das Ständige Mitglied des Fachbeirates in der Jury sowie der Träger verpflichten sich zur Geheimhaltung über den Gewinner bis zur offiziellen Bekanntgabe.

4. Unabhängigkeit und Finanzierung

Die IFOY Organisation ist wirtschaftlich unabhängig.
Der Finanzbedarf der IFOY Organisation wird durch den Träger sowie über Einnahmen aus den Bewerbungs- und Nominierungsgebühren gedeckt.

5. Bewerbung, Gebühren, Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte

Bewerbungen für den IFOY sind schriftlich einzureichen. Die Bewerbungsformalien können jeweils aktuell auf www.IFOY.org eingesehen werden.
Die Bewerbung und Nominierung sind kostenpflichtig.
Alle Gebühren sind der aktuellen Preisliste der IFOY Organisation (www.IFOY.org) zu entnehmen.

Hersteller haben das Recht alle Logos, Bilder und Texte der Organisation uneingeschränkt und unter Wahrung der Urheberrechte für ihre Berichterstattung und Werbung zu nutzen.
Die Juroren haben das Recht, alle Logos, Bilder und Texte der Organisation uneingeschränkt und kostenfrei für ihre Berichterstattung sowie zu Werbezwecken zu nutzen.

6. Code of Conduct

Die IFOY Gremien und Tester engagieren sich für die Darstellung der Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Intralogistikbranche und wollen zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Imageverbesserung der gesamten Branche in der Öffentlichkeit beitragen.
Es ist ihre Aufgabe, eine professionelle Orientierungshilfe bei intralogistischen Entscheidungen zu geben. Dazu begleiten sie den IFOY redaktionell und inhaltlich. Folgende Regeln sind dabei zu beachten:

  • Die Mitglieder der Gremien und Tester verhalten sich neutral und geben ihre Beurteilungen/Stimme nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf der Basis fachlicher Expertise ab.
  • Eine Verknüpfung der Stimmabgabe oder eines Tests mit wirtschaftlichen oder anderen als in den Statuten des IFOY AWARD festgelegt Zielen, ist nicht zulässig.
  • Alle Nominierten und Gewinner werden gleich behandelt. Einzelne Unternehmen werden zum Beispiel nicht willkürlich redaktionell herausgehoben oder benachteiligt.
  • Etwaige Interessenkonflikte sind der IFOY Organisation umgehend zu melden.
  • Vergünstigungen, die dazu geeignet sind, die Stimmabgabe zu beeinflussen, werden nicht akzeptiert.
6.1. Außerordentlicher Ausschluss

Ein Verstoß gegen den Code of Conduct kann zu einem außerordentlichen Ausschluss aus einem IFOY Gremium führen.
Ein außerordentlicher Ausschluss eines Mitglieds aus einem IFOY Gremium ist nur auf besonderen Antrag (Schriftform an die/den Geschäftsführenden Jury-Vorsitzende(n) möglich. Berechtigt dazu sind der Träger, die Geschäftsführende Jury-Vorsitzende, eine Gruppe von mindestens fünf Juroren sowie der IFOY Fachbeirat durch seinen Vorsitzenden.
Im Fall eines Ausschlussverfahrens entsenden der Fachbeirat und die Jury paritätisch Vertreter in einen Ausschuss, vor dem die Parteien gehört werden. Der Ausschuss setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • 2 Vertreter aus dem Fachbeirat
  • 2 Vertreter aus der Jury
  • Elder Statesman
  • Geschäftsführende Jury-Vorsitzende
  • Die Mitglieder des Ausschusses können mit einfacher Mehrheit einen außerordentlichen Ausschluss aussprechen.

 

7. Sonstiges

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ismaning, im Juni 2019